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Gesetze und Führerschein

Informationen zu GEsetzen und Führerschein

Entdecken Sie die Gesetzgebung zu Leichtkraftfahrzeugen und finden Sie die Antwort auf alle Ihre Fragen.

was ist ein Leichtkraftfahrzeug?

Leichtkraftfahrzeuge sind einem Moped gleichgestellt.  Sie heißen auch Mopedautos, Leichtautos oder abgekürzt LKFZ.

Die technischen Eigenschaften eines LKFZs sind:

Seit dem 1. Januar 2017 ist:

  • die Masse in fahrbereitem Zustand auf 425 kg begrenzt
  • der Diesel- oder Elektromotor auf 6 kW begrenzt
  • die Anzahl der Plätze auf 2 Personen begrenzt

welche voraussetzung benötige ich zum Fahren eines Leichkraftfahrzeugs?

Um in Deutschland ein Leichtkraftfahrzeug zu fahren müssen Sie:

  • mindesten 15 Jahre (in verschiedenen Bundesländern 16 Jahre) alt sein
  • mindestens Führerschein Klasse AM besitzen


  • Fahren ist erlaubt auf allen Straßen außer Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen, Autobahnen)


Führerschein

Der Führerschein:

AIXAM-Fahrzeuge der Kategorie L6e dürfen ab 15 Jahren
(ab 16 Jahren in verschiedenen Bundesländern) mit der
Führerscheinklasse AM gefahren werden. Zusätzlich mit jedem
Zweiradführerschein - egal wann er erworben wurde. Die Klasse
T (Traktor) beinhaltet die Klasse AM. Selbstverständlich kann
man unsere Fahrzeuge auch mit dem PKW- Führerschein fahren
(Klasse B ab 17 Jahren ohne Begleitperson).
 

Die Regelungen gelten bei Kauf oder Vermietung von Leichtkraftfahrzeugen.

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.